Regel
Einschüchtern & Furcht
- kategorie
- 8
- voraussetzungen
- probe
Du kannst eine Aktion Konflikt aufwenden und eine Einschüchtern-Probe gegen den MU deines Gegners ablegen. Eine misslungene Probe kann nicht wiederholt werden. Gelingt die Probe, erleidet dein Gegner einen Furcht-Effekt Stufe 1 (Hohe Qualität: +1 Stufe oder 2x Zahl der Ziele – dann eine MU-Gruppenprobe, wenn die Mutigste flieht, fliehen alle). Der Effekt endet am Ende des Kampfes, bei Kampfunfähigkeit des Einschüchternden oder wenn der eingeschüchterte Gegner weit genug geflohen ist.
| Furcht | Wirkung |
|---|---|
| Stufe 1 | Proben -2 |
| Stufe 2 | Proben -4 und wenn möglich Rückzug vor Auslöser |
| Stufe 3 | Proben -8 und Flucht, bis Auslöser außer Sicht |
| Stufe 4 | Proben -8 und nur noch zur Flucht erlaubt |